Mitglieder

Persönliche Mitglieder

Ist es nicht auch Ihr Interesse, aktiv die Bemühungen um die Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbreitung der Kultur von deutschen Aussiedlern und Vertriebenen und ihrer Heimat in erfolgreicher Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen?

Mit 45,- € Jahresbeitrag als persönliches Mitglied können Sie dabei sein, mit reden, mit gestalten.

Der Vorstand des HdH gewährt seinen Mitgliedern folgende Vorteile:

  • Besondere private Feste (Geburtstagsfeiern, Jubiläen) im HdH sind für Mitglieder, deren Partner und Kinder bis 18 Jahren grundsätzlich und maximal zweimal pro Familie im Jahr mietfrei, allerdings frühestens 6 Monate nach Beitritt.
  • Nach Beitritt gibt es ein Jahr lang freien Eintritt zu allen kostenpflichtigen Veranstaltungen des HdH und des Nürnberger Kulturbeirates zugewanderter Deutscher.
  • Einmal jährlich ist nach Reservierung mietfrei Kegeln mit Freunden möglich.
  • Nach Beitritt können nach drei Jahren Zelte des HdH kostenlos gegen Kaution ausgeliehen werden.

Beitrittserklärung »

Selbstverständlich nehmen wir auch Spenden gerne an un können Ihnen dafür auch eine Bescheinigung als steuerbegünstigte Spende aushändigen.

Körperschaftsmitglieder

Der Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine beträgt 90,- Euro.

Die Nürnberger Landsmannschaften besitzen rund 5.000 eingeschriebene Mitglieder und beschäftigen knapp 100 ehrenamtliche Mitarbeiter, darunter etwa ein Dutzend Lehrerinnen und Lehrer. Die Gruppenarbeit reicht von „Musikalischer Früherziehung“ bis zu den „Seniorentreffen „. Der Bund der Vertriebenen Nürnberg konzentriert sich auf die Aussiedlerbetreuung durch Einzelberatung und Seminare. Er hat z. Zt. 5 ehrenamtliche Betreuerinnen in seinen Reihen. Die Landsmannschaften tragen vornehmlich die Kultur- und Integrationsarbeit. Seit dem Frühjahr 2000 wird das Haus der Heimat auch vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen institutionell gefördert und führt seine Kulturarbeit vornehmlich in Form von Projekten durch, die im Rahmen von Arbeitskreisen im Sinne des § 96 BVFG und unserer Satzungsziele geplant und realisiert werden.