die brandenburgischen Markgrafen erhalten vom Kaiser die Oberlehenshoheit über Pommern zugesprochen1234 :
Witzlaw I. von Rügen verleiht Stralsund das lübische Recht. Barnim I. verleiht dem damals pommerschen Prenzlau Stadtrechte
1236 :
Wartislaw III. tritt das Land Mecklenburg-Stargard an die brandenburgischen Markgrafen, seine Lehnsherren, ab
1243 :
Barnim I. verleiht Stettin ein neues Stadtrecht mit stärkerer Selbstbestimmung der Bürger. Stettin wird zum Oberhof aller Städte Stettiner Stadtrechts
1250 :
die Markgrafen von Brandenburg belehen die beiden pommerschen Herzöge Barnim I. und Wartislaw III. Barnim I. muß die Uckermark an die Markgrafen abtreten
1264 :
Vereinigung von Pommern-Demin mit Pommern-Stettin nach dem Tode Wartislaws III.
1273 - 1275 : pommersch-brandenburgischer Krieg
1278 : Stettin Mitglied der Hanse